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Das Siegel "KV Unternehmensqualität" vom Institut für Vorsorge und Finanzplanung mit "Exzellent" für unsere R+V-Krankenversicherung, gültig bis 12.2025.

Auslandsreisekranken­versicherungen

Immer sicher unterwegs. Schon ab 10,80 EUR/Jahr

  • Absicherung bei Auslandsreisen, weltweit
  • Schutz bei akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen
  • Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte
  • 24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall
Jetzt Beitrag berechnen 0611 533-14212*

*Sie erreichen uns Mo. – Fr. 07:30 – 20:00 Uhr.

Inhalt:

Entspannt in den Urlaub mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

Mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal, wie oft Sie im Jahr verreisen - Sie sind jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthaltes vor hohen Kosten im Krankheitsfall geschützt.

Sofortiger Versicherungsschutz möglich

Weltweite Absicherung bei Auslandsreisen

24/7-Info- und Notruf-Hotline

+49 (0) 611 533-6290

Rund ums Jahr sorglos ins Ausland reisen

Immer die ersten 45 Tage pro Reise abgesichert

  • Sofortiger Versicherungsschutz möglich

  • Weltweite Absicherung bei Auslandsreisen

  • 24/7-Info- und Notruf-Hotline

    +49 (0) 611 533-6290

  • Rund ums Jahr sorglos ins Ausland reisen

  • Immer die ersten 45 Tage pro Reise abgesichert

Wählen Sie den richtigen Tarif für Ihre Reisepläne

Egal, ob Sie allein oder mit Familie reisen, mit den Tarifen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung finden Sie den passenden Schutz.

Für Einzelpersonen

Tarif FernWeh (ARED)

  • Jeweils für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise – egal wie oft im Jahr Sie verreisen
  • Verlängerung möglich ab dem 46. Tag, 2,50 EUR/Tag bis max. 730 Tage
  • Einmal abschließen, verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr
  • Je Einzelperson bis 64 Jahre

ab 10,80 EUR

pro Jahr

Einzeltarif berechnen

Für Familien

Tarif FernWeh (ARFD)

  • Sie können Ihren Partner (bis 64 Jahre) sowie bis zu acht Ihrer Kinder (bis 24 Jahre) mitversichern – wenn Sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben
  • Jeweils für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise – egal wie oft im Jahr Sie verreisen
  • Einmal abschließen, verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr

22,80 EUR

pro Jahr

Familientarif berechnen

Darum ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig

Ein Skiunfall in Österreich, ein Magen-Darm-Infekt in Mexiko oder eine Platzwunde in der Türkei – schnell kann es passieren. Schnell können Sie im Urlaub auf medizinische Hilfe angewiesen sein.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die im Ausland entstehenden Kosten jedoch nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Hinzu kommt, dass die GKV nur die Leistungen bezahlt, die das obligatorische Krankenversicherungssystem des Gastlandes für diesen Krankheitsfall vorsieht. Diese können sich deutlich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland unterscheiden. Zudem erhalten Sie oft eine privatärztliche Rechnung, wenn Sie im Urlaub einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen.

Mit der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal wie oft und wohin Sie verreisen. Im Krankheitsfall sind Sie jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthalts vor hohen Kosten geschützt.

Welche Leistungen umfasst die Auslandsreisekrankenversicherung?

Ambulante Behandlungen

Stationäre Behandlung in Krankenhäusern

Zahnärztliche Leistungen

Transportkosten

Kranken­rücktransport aus dem Ausland

Leistung Detail
Versicherungs­schutz im Ausland Bis 45 Tage für alle Reisen
Verlängerung ab dem 46. Tag Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR/Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR/ Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre
Ambulante Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­­kompli­­­kationen, Fehl- und Frühgeburten
Arznei- und Verband­mittel:  100 %, wenn ärztlich verordnet
Heilmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie)
Hilfsmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Seh­hilfen und Hör­geräte
Zahnärztliche Behandlung 100 % für schmerz­stillende Zahn­behandlung, für Zahn­füllungen und konfek­tionierte Kurzzeit­provisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz
Stationäre Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­­kompli­­kationen, Fehl- und Früh­geburten. Alternativ Zahlung eines Ersatz­kranken­haus­tagegeldes von 40 EUR/Tag
Rooming-in 100 % für die zusätzlichen Unterbringungs­kosten für Eltern/Kinder
Transport im Ausland 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächst­gelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungs­transport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft
Kranken­rück­transport 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rück­transport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleit­person, wenn medizinisch notwendig
Leistung bei Transport­unfähigkeit  100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist
Bestattungs- oder Über­führungs­kosten 100 %, im notwendigen Umfang
Zweck der Reise Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäfts­reise
Covid-19 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus

 

Was ist versichert und was nicht?

Was ist versichert*?

  • Ambulante Behandlungen

  • Stationäre Behandlung in Krankenhäusern

  • Schmerzstillende Zahnbehandlung und Reparatur von Zahnersatz

  • Transportkosten

  • Bestattungskosten im Ausland

Was ist nicht versichert*?

  • Behandlungen im Aus­land, die ein Grund für die Reise waren

  • Behandlungen im Aus­land, von denen bei Reise­antritt feststand, dass sie während des Auslands­aufent­halts stattfinden mussten. Sie erhal­ten die versicherten Leis­tungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Ange­hörigen unter­nehmen

  • Honorare für die Behand­lungen durch Ehe­gatten, Lebens­gefährten, Lebens­partner, Kinder, Eltern und Eigen­behand­lungen

  • Erkrankungen oder Be­schwer­den, die vor Reise­beginn behan­delt wurden und weiter­­behandlungs­bedürftig sind

  • Sehhilfen, Hör­geräte, End­versor­gung mit Zahn­ersatz, Kiefer­ortho­pädie sowie Arznei-, Heil­mittel und Hilfs­mittel, die nicht von einem Arzt ver­ordnet wurden

  • Auslandsreisen, die bereits vor Versicherungsbeginn angetreten wurden

  • Nicht inbegriffen ist eine Reiserücktrittsversicherung

* Für die detaillierten Informationen zu Leistungsumfängen und Ausschlüssen ziehen Sie bitte die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung hinzu.

  • Einfacher Online-Abschluss
  • SSL-Verschlüsselt
  • 14 Tage Widerrufsrecht

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung ist auch in der EU sinnvoll.

Obwohl die medizinische Versorgung innerhalb der EU meist sehr gut ist, benötigen Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung, da die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten nicht vollständig übernehmen.

Reiseland Kostenüber­nahme durch Versicherungs­schutz sinnvoll?
Deutschland Gesetzliche Kranken­versicherung/ Private Kranken­versicherung Nein
Länder mit Sozial­ver­sicherungsabkommen 

(Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bul­gar­ien, Däne­mark, Est­land, Finn­land, Frank­reich, Griechen­land, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kosovo, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Zypern)
› Gesetzliche Kran­ken­kasse übernimmt Kosten nur teilweise

› Nur Kosten ab­ge­deckt, die im Kran­ken­versi­­che­rungs­system des Gast­landes Stan­dard sind

› Versorgungs­system im Ausland kann sich deutlich vom hohen Versorgungs­standard in Deutschland unter­scheiden

› Teilweise hohe Kos­ten auch im deutsch­sprachigen Ausland möglich (z. B. Österreich) Siehe Preisbeispiel Österreich
Ja
Rest der Welt Auslandreisekranken­versicherung oder Sie als Person privat Ja

 

Gut zu wissen: Hohe Behandlungs­kosten im Ausland

Wir sind für Sie da: Zwei Leistungsbeispiele

Ein Skiunfall in Österreich

Viel Sonne, viel Schnee und beste Pisten­verhält­nisse. Leider lag auf der Strecke von Werner K. doch ein Stück der Abfahrt im Schatten – und war vereist. Die Folge: Er rutschte im vollen Schwung weg, stürzte und erlitt dabei eine Schien­bein­kopf­fraktur. Zum Glück war schnell professio­nelle Hilfe da. Nach dem Trans­port mit dem Heli­kopter ins Kranken­haus wurde er ein paar Tage in Öster­reich privat­ärztlich behandelt und dann zur weiteren Behand­lung zurück nach Deutsch­land gebracht.

Ohne R+V Auslands­reise­kranken­versicherung wäre Werner K. auf den Kosten für diesen Ski­unfall in Höhe von 14.092 EUR sitzen­geblieben.

 

Beispiel für einen Ski­unfall mit Schien­bein­kopf­frak­tur in Öster­reich
Erst­ver­sor­gung und Pis­ten­ret­tung 200 EUR
Trans­port im Heli­kopter (insge­samt 30 Minuten) 3.196 EUR
Erst­versor­gung im Heli­kopter 62 EUR
Privat­ärztl­iche Behand­lung im Kranken­haus ein­schließ­lich chirur­gischer Versor­gung der Fraktur 9.468 EUR
Not­wen­diger Rück­trans­port nach Deutsch­land zur stationären Weiter­behand­lung 1.166 EUR
Eigen­anteil 14.092 EUR
R+V erstattet aus einer Auslands­reise-Kranken­versiche­rung 14.092 EUR
Die Behand­lung kostet statt 14.092 EUR keinen Cent

 

Eine Platzwunde in der Türkei

Der lang ersehnte Urlaub in der Türkei sollte für Familie W. eine erholsame Abwechs­lung zum stressigen Alltag werden. Ganz ohne Aufregung verlief der Urlaub aber leider nicht: Beim Spielen am Hotel­pool rutschte der jüngste Spröss­ling Luca aus, fiel hin und schlug sich das Kinn auf. Die Folge: Eine Platz­wunde, die ärztlich behandelt und genäht werden musste.

Nach dem ersten Schreck stand schnell fest, dass sich die Eltern keine größeren Sorgen machen mussten. Luca wurde gut versorgt und konnte den Urlaub weiterhin mit Spielen verbringen. Auch im Hinblick auf die Rechnung, die sich auf 450 EUR summierte, konnte sich die Familie entspannt zurücklehnen. Da die gesetzliche Krankenversicherung in der Türkei meist keine Kosten für Behandlungen in privaten Kliniken übernimmt, war die R+V-Auslandsreisekrankenversicherung für die Familie W. eine unverzichtbare Absicherung. Dank der Erstattung Ihrer R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung kostete Sie die Behandlung am Ende 0 EUR. 

 

Beispiel für eine Behand­lung wegen einer Platz­wunde am Kinn in der Türkei
Unter­suchung und Nähen der Wunde 450 EUR
Eigen­anteil 450 EUR
R+V erstattet aus einer Auslands­reise- Kranken­versiche­rung 450 EUR
Die Behand­lung kostet statt 450 EUR keinen Cent

 

Wann sollten Sie spätestens eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Auslandsreisekrankenversicherung auch noch kurz vor der Abreise abschließen. Als Versicherungsbeginn akzeptieren wir das aktuelle Datum. Bevor Sie jedoch mit dem Flugzeug oder dem Auto ins Ausland reisen, müssen Sie den Versicherungsantrag online vollständig ausfüllen und eine Einzugsermächtigung erteilen.  Dies dauert nur wenige Minuten. Trotzdem sollten Sie auf Nummer sicher gehen und Ihre Krankenversicherung rechtzeitig abschließen - so ersparen Sie sich möglichen Stress.
 

 

Tipp für Privatversicherte

Auch privat versicherte Personen erhalten oft keinen 100%igen Schutz. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre PKV alle Kosten im Ausland abdeckt. In vielen Tarifen ist z. B. der medizinische notwendige Rücktransport nach Deutschland nicht eingeschlossen. Selbst wenn Ihre private Kranken-Voll­ver­si­cherung Leistungen im Ausland beinhaltet, kann der Abschluss einer Auslandsreise-Kran­ken­ver­si­che­rung sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.

Was Sie beim Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung beachten sollten?

Wenn Sie eine Kreditkarte besitzen oder Mitglied in einem Automobilclub sind, haben Sie möglicherweise bereits eine Reisekrankenversicherung. Hier lohnt sich ein Blick in die Vertragsunterlagen.

Achten Sie bitte darauf, dass die Versicherung den gesamten Zeitraum Ihrer Reise abdeckt. Beachten Sie dabei gegebenenfalls die vorhandene Begrenzung der maximalen Aufenthaltsdauer von bis zu 45 Tagen. Wenn Sie länger als 45 Tage verreisen, ist eine Verlängerung der Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll. Kontaktieren Sie dazu unser R+V-Experten-Team.

Überprüfen Sie, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist und in welcher Höhe, da Sie diesen Betrag im Schadensfall selbst übernehmen müssen. Bitte beachten Sie, dass die Tarife der R+V-Auslandsreisekrankenversicherung keinen Selbstbehalt vorsehen. 

Überprüfen Sie genau, welche Leistungen abgedeckt sind, um sicherzustellen, dass keine wichtigen Risiken, wie z. B. Rücktransportkosten oder chronische Erkrankungen, ausgeschlossen sind.

Stellen Sie sicher, dass die Versicherung für Ihr gewähltes Reiseziel gültig ist. Beachten Sie bitte, dass manche Policen bestimmte Regionen oder Länder ausschließen können.

FAQs

Die wichtigsten Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

Allgemeines

Die drei Begriffe Reise-, Auslandskranken- und Auslandsreisekrankenversicherung werden oft synonym benutzt – fälschlicherweise. Dies führt häufig zu Verwirrung. Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen den Versicherungsmodellen.

  • So richtet sich eine Auslandskrankenversicherung gezielt an Menschen, die mehr als ein paar Wochen im Ausland verbringen möchten. Sie deckt alle ärztlichen Leistungen ab, ob Notfall oder Vorsorgeuntersuchung. Dementsprechend sind die Tarife im Vergleich auch deutlich teurer.
  • Die Auslandsreisekrankenversicherung ist dagegen speziell auf Urlauber oder Geschäftsreisende zugeschnitten.
  • Der Begriff Reiseversicherung wird häufig als Oberbegriff für viele verschiedene Versicherungsprodukte verwendet. So kann es sich beispielsweise um eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reisegepäckversicherung handeln.

Mit den Auslandsreisekrankenversicherungen von der R+V-Versicherung gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal, wie oft und wohin Sie im Ausland verreisen – Sie sind im Krankheitsfall jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthalts vor hohen Kosten geschützt.

Auch für Privatversicherte kann eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein. Zwar bieten viele private Krankenversicherungen je nach Tarif einen weltweiten Schutz, es gibt jedoch häufig Einschränkungen, beispielsweise hinsichtlich der Dauer des Versicherungsschutzes, der Erstattungssätze für Behandlungen im Ausland oder der Kostenübernahme für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. 

In einigen Ländern, wie den USA oder der Schweiz, können die medizinischen Behandlungskosten besonders hoch sein und die Erstattungsgrenzen der privaten Krankenversicherung überschreiten. Zudem gibt es für bestimmte Länder wie Russland oder Kuba, Einreisebestimmungen, die eine spezielle Versicherungsbestätigung erfordern. 

Prüfen Sie daher vor der Reise die Leistungen Ihrer privaten Krankenversicherung und schließen Sie bei Bedarf eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung ab. 

Dies ist besonders sinnvoll, wenn ein Selbstbehalt vereinbart wurde oder wenn Sie sich gegen eine mögliche Beitragsrückerstattung absichern möchten. So können Sie Deckungslücken bei Ihrer privaten Krankenversicherung vermeiden. Die R+V stellt Ihnen bei Fragen gern weitere Informationen zur Auslandsreisekrankenversicherung zur Verfügung.

Leistungen und Bedingungen der Auslandsreisekrankenversicherung

In der Regel übernimmt eine Auslandsreisekrankenversicherung die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, ärztliche Konsultationen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte sowie den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause.

Die Auslandsreisekrankenversicherung der R+V deckt zudem zahnärztliche Notfälle ab und übernimmt die zusätzlichen Unterbringungskosten für Eltern und Kinder. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Website sowie in den Versicherungsbedingungen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung der R+V kommt ohne Selbstbeteiligung aus. Das bedeutet, dass im Versicherungsfall keine zusätzlichen Kosten für Sie entstehen.

Die Auslandsreisekrankenversicherung der R+V bietet weltweiten Schutz für akute Erkrankungen und Unfälle während der ersten 45 Tage jeder Auslandsreise. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen des Heimatlandes und endet mit der Rückkehr. Somit sind sowohl die Hin- als auch die Rückreise in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Die maximale Dauer, für die eine Auslandsreisekrankenversicherung Gültigkeit hat, variiert je nach Anbieter und Tarif. Viele Versicherungen decken Reisen bis zu 45 oder 56 Tagen ab. Für längere Aufenthalte bieten einige Versicherer spezielle Langzeit-Auslandskrankenversicherungen an, die bis zu 365 Tage oder sogar bis zu fünf Jahre gelten können. 

Bei der R+V Auslandsreisekrankenversicherung sind die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise versichert. Wenn Sie länger verreisen möchten, können Sie den Versicherungsschutz gegen einen Mehrbeitrag auf bis zu 730 Tage verlängern.  

Prüfen Sie die genauen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags und beantragen Sie bei Bedarf eine Verlängerung des Versicherungsschutzes rechtzeitig. Bei Fragen zur Versicherungsdauer nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem R+V-Team auf. Wir stellen Ihnen gern weitere Informationen und Services zur Verfügung. 

Wenn Sie eine Police wählen, die auf ein Kalenderjahr befristete ist, endet der Versicherungsschutz automatisch am 31.12. des jeweiligen Jahres. Bei Reisen über den Jahreswechsel besteht Versicherungsschutz bis maximal 45 Tage ab Reisebeginn bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.

Alternativ können Sie eine reguläre Police wählen. Diese verlängert sich automatisch jährlich, sofern Sie nicht kündigen.

In beiden Fällen sind Sie bei jeder Reise für die ersten 45 Tage abgesichert. Wenn Sie länger im Ausland bleiben möchten, ist eine tageweise Verlängerung möglich. Bitte prüfen Sie die Vertragsbedingungen, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz für Ihre gesamte Reisedauer ausreicht.

Ja, die Auslandsreisekrankenversicherung der R+V Versicherung übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland, einschließlich solcher aufgrund einer COVID-19-Erkrankung. Dies umfasst auch einen erforderlichen Rücktransport.

Wenn Sie im Urlaub krank werden, sollten Sie zunächst einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. Melden Sie sich anschließend, bei Ihrer Versicherung, bei der Sie Ihre Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung klärt mit Ihnen die weitere Kostenübernahme.

Wir bieten Ihnen eine Notfall-Hotline, bei der Sie Hilfe und Empfehlungen für geeignete medizinische Einrichtungen erhalten.

Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege Ihrer Behandlung sorgfältig auf, da diese für die Kostenerstattung notwendig sind. In schwerwiegenden Fällen sollten Sie mit Ihrer Versicherung besprechen, ob ein medizinisch notwendiger Rücktransport übernommen wird. In Ländern mit hohen Behandlungskosten, wie den USA oder Kanada, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung bzw. Auslandskrankenversicherung je nach Dauer des Aufenthalts besonders wertvoll.

Sie waren im Ausland bei einem Arzt und dieser hat Ihnen eine Rechnung ausgestellt. Meist zahlen Sie diese direkt vor Ort selbst. Die Rechnung reichen Sie anschließen bei R+V ein und erhalten Ihr Geld zurück.

Aber was, wenn es um größere Beträge geht, beispielsweise wenn Sie eine teure OP in einem Krankenhaus benötigen? Dann können Sie sich auch im Vorfeld bei uns melden. In solchen Ausnahmesituationen kann vereinbart werden, dass R+V die Kostenerstattung direkt mit der Klinik abwickelt.

 

So erreichen Sie uns im Leistungsfall:

+ 49 (0) 611 533-6290

Mo. – So. rund um die Uhr

Rund um den Vertrag

Gerade in außereuropäischen Ländern, und in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen, bleiben Sie ohne Auslandsreisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung in jedem Fall komplett auf den Kosten sitzen. Für einen Klinikaufenthalt in den USA können z. B. mehrere Tausend Euro täglich fällig werden. Gegen Vorkasse versteht sich. Aber auch bei unseren europäischen Nachbarn können hohe Eigenanteile auf Sie zukommen. In Österreich gibt es beispielsweise auf Skiunfälle spezialisierte Kliniken. Diese rechnen für eine OP oft deutlich höhere Kosten ab, als ein deutsches Krankenhaus für die gleiche Behandlung. So können bei jeder Auslandsreise auch in der EU oder in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (z. B. Schweiz) hohe Kosten entstehen. Diese Kosten werden aber nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es wird nur erstattet, was im Krankenversicherungssystem des Gastlandes Standard ist. Dieser kann sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden.

Je nach Leistungsumfang Ihrer bestehenden Versicherungen kann es sein, dass Sie bereits ausreichend abgesichert sind und sich die Suche nach einer zusätzlichen Auslandsreisekrankenversicherung komplett sparen können.

Es ist jedoch gut zu wissen, dass nicht alle Policen denselben Umfang bieten. Im Ernstfall kann es entscheidend sein, welche Leistungen genau abgedeckt sind. Einen Überblick erhalten Sie in Ihren Versicherungsbedingungen. Deshalb ist es sinnvoll, vor Abschluss folgende Details zu prüfen: 

  • An wie vielen Tagen gilt der Versicherungsschutz im Ausland? 
  • Welche Länder sind von der Auslandsreisekrankenversicherung abgedeckt? 
  • Ist ein medizinisch sinnvoller oder notwendiger Rücktransport nach Deutschland eingeschlossen? 

Ja, das ist in der Regel möglich, oft sogar noch am Tag der Abreise. Sie gilt in der Regel ab sofort. Viele Versicherer ermöglichen einen schnellen Online-Abschluss.

Auch bei der R+V ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung kurzfristig möglich. Der Versicherungsschutz gilt sofort nach Abschluss und gilt für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise. Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf. 

Die Versicherungsbestätigung für Ihre Auslandsreisekrankenversicherung stellt Ihnen die Kranken- oder Reiseversicherung aus, bei der Sie diese abgeschlossen haben. Bei der R+V Versicherung erhalten Sie diese Bestätigung unmittelbar nach Abschluss der Versicherung als PDF-Dokument.

Sie können das Dokument ausdrucken oder digital vorzeigen. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die Einreisebestimmungen des Ziellandes, da einige Länder spezielle Anforderungen wie einen bestimmten Mindestversicherungsschutz oder eine Bestätigung in der Landessprache haben.

Versicherungs­bedingungen

Kalenderjahres Police

Möchten Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung für nur ein Jahr abschließen?

  • Der Vertrag ist nur für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31.12.
  • Bei Reisen über den Jahreswechsel besteht Schutz bis maximal 45 Tage ab Beginn der Reise bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.

Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrer Auslands­reise-Kranken­versicherung

Was immer Sie absichern möchten, wir haben die passenden Versicherungs­lösungen für Sie.

Weitere Ratgeberthemen

Wir sind für Sie da. Online und persönlich!

Möchten Sie mehr über unsere Kranken­zusatz­versicherungen erfahren? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne im persön­lichen Gespräch und finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die zu Ihren Bedürf­nissen und Ihrer Lebens­situation passt.

Beratungs- und Service-Hotlines

Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

Beratungs-Hotline

0611 533-25043

Sie erhalten schnell und direkt kompetente Unterstützung und können auch Verträge bequem am Telefon abschließen.

Im Leistungsfall

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Info und Notruf im Rahmen der Aus­lands­reise-Kran­ken­versi­che­rung.

Vertragsservice

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Die R+V ist Teil der Genos­sen­schaft­lichen Finanz­Gruppe. Damit stehen wir für genos­sen­schaft­liche Werte wie Soli­darität, Part­ner­schaft­lich­keit und Trans­parenz. Der von Empathie geprägte genos­sen­schaft­liche Grund­gedanke wurde im Jahr 2017 sogar von der UNESCO zum imma­teri­ellen Welt­kultur­erbe erklärt.

 

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